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Maßnahmen gegen Borkenkäferkalamität
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- Veröffentlicht am Dienstag, 27. August 2019 12:34
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Um der aktuellen Borkenkäfer-Situation Herr zu werden wurden die Fördermöglichkeiten durch den Bayerischen Staat ausgeweitet:
http://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2019/221747/
Unter anderem gibt es eine Förderung für das waldschutzwirksame Verbringen des Käferholzes zu einem anerkannten Lagerplatz. Für unsere Waldbesitzer haben wir einen solchen Lagerplatz eingerichtet und fahren bereits Holz dorthin. Nicht nur Käferholz kann dort hingefahren werden sondern auch sonstiges Schadholz, z. B. aus Windwurf oder Schneebruch, jedoch nur wenn es forstschutzwirksam ist, der Käfer also noch nicht ausgeflogen ist. Auch Kiefernholz kann hier grundsätzlich gefördert werden.
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Sollte Sie Hilfe bei der Bekämpfung des Borkenkäfers in Ihrem Wald brauchen, sei es bei der Vermarktung des anfallenden Holzes, der Aufarbeitung und Rückung oder der Verwertung des anfallenden Reisigmaterials, können Sie sich gerne an uns wenden:
Tel. Büro 09622/1269
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