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Forstschädenausgleichsgesetz
- Details
- Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Mai 2021 06:04
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Wir bitten unsere WaldbesitzerInnen und Lieferanten die sogenannte Holzeinschlagsbeschränkungsverordnung (HolzEinschlBeschrV2021) zu beachten!
Im Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 wird der frische Einschlag der Baumart Fichte auf 85% der regulären Einschlagsmenge beschränkt. Ausgleichend hierfür gibt es steuerliche Vergünstigungen für bestimmte Waldbesitzer, um entfallene Einkünfte auszugleichen.
NEU!!!
In Bayern Bayern gilt ab sofort eine sogenannte Ausnahmeregelung. 75 fm frisches Fichtenholz dürfen in jedem nicht-buchführungspflichtigen Betrieb eingeschlagen werden, unabhängig von den Einschlagsbeschränkungen.
Weiter Informationenen finden Sie auf den Seiten des StMELF Bayern: https://www.stmelf.bayern.de/waldforstschaeden-ausgleichsgesetz
Pressemitteilung zur Ausnahmeregelung: Pressemitteilung Kaniber
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Wir stehen unseren Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern gerne mit Rat und Tat zur Seite!
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Alle Angaben ohne Gewähr!
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